
Die Regierungsstatthalterin und die Regierungsstatthalter sind einzige dezentrale Verwaltungsbehörde des Kantons Luzern und tragen zum Ausgleich der Interessen und zum gegenseitigen Verständnis zwischen Kanton und Gemeinden, Bürgerschaft und Staat bei. Sie sind allgemeine Aufsichtsbehörde über die Gemeinden und deren Behörden, ferner fachliche Aufsichtsbehörde im Vormundschafts- und Teilungswesen. Auch sind sie Beschwerdeinstanz in Kindesschutzsachen und bei Verfahren in Erbschaftsfällen. Die Regierungsstatthalterin/die Regierungsstatthalter entscheiden über Grundstückerwerbe durch Personen im Ausland, über die Erteilung von Pflegekinderbewilligungen im Hinblick auf eine Adoption (Regierungsstatthalter der Ämter Hochdorf und Luzern), über Adoptionen, über den Entzug der elterlichen Sorge und über die fürsorgerische Freiheitsentziehung für Erwachsene. Sie besorgen nach den Vorschriften des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege die Rechtshilfe und die Vollstreckung durch Ersatzvornahme und unmittelbaren Zwang.
Die Regierungsstatthalterin/die Regierungstatthalter unterstehen der Dienstaufsicht des Justiz- und Sicherheitsdepartements, fachlich jedoch der Aufsicht des Departements, für das sie tätig sind, so insbesondere das Justiz- und Sicherheitsdepartement, das Finanzdepartement und das Gesundheits- und Sozialdepartement.

